Wahl 2022Was ist wenn…
Wahl 2022

Was ist wenn...

…ich eine Wählerin / einen Wähler nicht im Wählerverzeichnis finden kann?

Dann wird zuerst in die Nachträge am Ende des Wählerverzeichnisses geschaut. Wenn die Wählerin/ der Wähler dort ebenfalls nicht zu finden ist, wird das Wahlbüro unter der Nummer 05321/704-300 angerufen.

…einer Wählerin / einem Wähler versehentlich der Personalausweis in die Wahlurne gefallen ist?

Die Wahlurne darf unter keinen Umständen vor Beendigung des Wahltages geöffnet werden. Die Wählerin / der Wähler muss zur Auszählung erscheinen oder den Personalausweis am nächsten Tag im zuständigen Wahlbüro abholen.

…ein Kind mit in die Wahlkabine möchte?

Das liegt in der Entscheidungsgewalt des Wahlvorstandes. Aufgrund des Wahlgeheimnisses ist es nur möglich, Kleinkinder, die noch nicht über Lesekenntnisse verfügen, mit in die Wahlkabine zu nehmen.

…die Zahl der Markierungen im Wählerverzeichnis nicht mit der Anzahl der Stimmzettel übereinstimmt?

Wenn nach zweimaligem Zählen die Zahl nicht übereinstimmt, zählt die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel. Die Nichtübereinstimmung ist von der Schriftführerin/ dem Schriftführer in der Wahlniederschrift festzuhalten.

…eine Person während der Wahlhandlung Unruhe verbreitet oder die Wahl stört?

Die Person ist aufzufordern die Störung zu unterlassen. Gegebenenfalls ist das Hausrecht anzuwenden und die Person des Wahllokals zu verweisen. Bei besonders schweren Störungen ist immer das zuständige Wahlbüro und ggf. auch die Polizei zu informieren.