Wahl 2022Was ist wenn…

…einer Wählerin / einem Wähler versehentlich der Personalausweis in die Wahlurne gefallen ist?
Die Wahlurne darf unter keinen Umständen vor Beendigung des Wahltages geöffnet werden. Die Wählerin / der Wähler muss zur Auszählung erscheinen oder den Personalausweis am nächsten Tag im zuständigen Wahlbüro abholen.
…die Zahl der Markierungen im Wählerverzeichnis nicht mit der Anzahl der Stimmzettel übereinstimmt?
Wenn nach zweimaligem Zählen die Zahl nicht übereinstimmt, zählt die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel. Die Nichtübereinstimmung ist von der Schriftführerin/ dem Schriftführer in der Wahlniederschrift festzuhalten.
…eine Person während der Wahlhandlung Unruhe verbreitet oder die Wahl stört?
Die Person ist aufzufordern die Störung zu unterlassen. Gegebenenfalls ist das Hausrecht anzuwenden und die Person des Wahllokals zu verweisen. Bei besonders schweren Störungen ist immer das zuständige Wahlbüro und ggf. auch die Polizei zu informieren.